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Wellness fürs Konto

Kleinere Versicherungsbeiträge für größte Entspannung

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Haben Sie tatsächlich noch Versicherungen bei einem anderen Unternehmen? Dann wechseln Sie mit diesen Versicherungen am besten zu uns. Denn Privat-Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat und Wohngebäude-Versicherungen, die Sie bei einem anderen Versicherer haben, erhalten Sie bei uns günstiger* – und das bei gleichem oder besserem Schutz.

So geht's:

  1. Termin mit uns vereinbaren

  2. Versicherungsunterlagen mitbringen

  3. Angebot berechnen lassen und Spa(r)potenzial entdecken

  4. Zur RheinLand wechseln, zurücklehnen und entspannen!

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Ihr Konto wird sich bedanken.

Nur vier Schritte zum günstigeren Versicherungsschutz

Sie können nur gewinnen!

Die Wellness-Wette

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Wetten, dass Sie ganz entspannt Versicherungsbeiträge sparen können?

Sie erhalten Ihre Privathaftpflicht-, Unfall- und Sach-Versicherungen bei uns günstiger als bei Ihrem aktuellen Versicherer – und das bei gleichem oder besserem Schutz.

Sollten wir Ihnen kein günstigeres Angebot für Ihr Versicherungspaket machen können, erhalten Sie einen 50 Euro Gutschein für eine Wellness-Einrichtung Ihrer Wahl.*

Entweder Ihr Konto oder Sie selbst können sich zurücklehnen und angenehm entspannen.

Jetzt einen Termin ausmachen:

* Informationen zur Aktion: Entweder wir können Ihnen ein günstigeres Angebot für Ihren Versicherungsschutz in den Bereichen, Privat-/Betriebshaft-Haftpflicht, Gebäude, Hausrat/Inhalt oder Unfall anbieten mit mindestens gleichem oder sogar besserem Leistungsumfang als bei Ihrem aktuellen Versicherer – oder Sie erhalten einen 50 Euro-Gutschein für eine Wellness-Einrichtung Ihrer Wahl.

Die Aktion richtet sich sowohl an Privat- und Gewerbekunden und läuft bis zum 31.12.2022. Der Versicherungsvergleich kann pro Person und Versicherungspolice nur einmal durchgeführt und maximal ein Gutschein pro Person und Haushalt ausgegeben werden.


Der Teilnehmer bestimmt selbst die Wellness-Einrichtung, für die der Gutschein ausgestellt wird. Keine Barauszahlung möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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