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Seminar- und Kurs-Abbruchversicherung

Sie haben Ihr Seminar gebucht und freuen sich auf wissensbringende Stunden oder vielleicht auch Tage. Die Freude kann jedoch durch eine Erkrankung schnell vorbei sein.

Die Seminarversicherung unseres Kooperationspartners ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie in diesem Falle und Sie bleiben damit nicht auf Ihren Kosten sitzen.

Gute Gründe für die Seminar-Abbruchversicherung:

✔ Erstattung der Stornokosten bei Rücktritt.

✔ Erstattung der Mehrkosten bei Abbruch.

✔ Übernahme zusätzlicher Kosten aufgrund von Verspätungen.

Keine Selbstbeteiligung.

✔ Seminarreihen mit mehreren Teilveranstaltungen einfach zum Gesamtpreis versichert.

✔ Versicherungsschutz weltweit.

✔ Reiseleistungen (inkl. Unterkunft und Mietfahrzeug) mitversichert.

Jetzt neu: Ergänzungs-Schutz Covid-19

Erweiterung der Seminarabbruchsversicherung bei

Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

Quarantänemaßnahmen, Verweigerung der Einreise oder Beförderung

Photo created by drobotdean - www.freepik.com

Die wichtigsten Fakten der Seminar- und Kurs-Abbruchversicherung:

Ideal für Sie:
Als Teilnehmer eines Seminars oder Kurses, um sich gegen Stornokosten des Veranstalters und evtl. zusätzlicher Reiseleistungen von Airlines oder Hotels zu versichern.

Als Seminar bzw Kurs gelten sowohl ein- oder mehrtägige Einmalveranstaltungen als auch Reihenveranstaltungen (= mehrteilige Seminare oder Kurse mit mehreren zeitlich auseinanderliegenden Teilveranstaltungen).

Versicherungssumme

  • Seminarpreis einschließlich bei Buchung anfallender Vermittlungsentgelte.

  • Zusätzlich gebuchte Reiseleistungen wie z. B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft können mitversichert werden, wenn diese innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Beginn bis maximal 48 Stunden nach Ende des Seminars bzw. der jeweiligen Teilveranstaltung der Seminarreihe liegen. Höchstversicherungssumme 10.000 Euro.
    (Versicherungssumme = Seminarpreis + Reisepreis).

Maximal versicherbarer Zeitraum
2 Jahre

Geografischer Geltungsbereich
Weltweit

Selbstbeteiligung
keine

Abschlussfrist
Am Buchungstag, spätestens 30 Tage vor planmäßigem Antritt des Seminars bzw. der ersten versicherten Reiseleistung. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Antritt nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

Produktdetails - Das leistet unsere Seminar- und Kurs-Abbruchversicherung:

1. Seminar-Stornokosten- und Abbruch-Versicherung

Wir erstatten Ihnen u. a.:

  • Die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn das Seminar bzw. eine einzelne Teilveranstaltung der Seminarreihe aus einem versicherten Grund storniert werden muss.

  • Die Umbuchungsgebühren, wenn das Seminar bzw. einzelne Teilveranstaltungen der Seminarreihe aus einem versicherten Grund umgebucht werden.

  • Die Stornokosten der zusätzlich gebuchten und mitversicherten Reiseleistungen, wenn das Seminar vom Veranstalter abgesagt wird.

  • Die nicht genutzten Seminar- und Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn das Seminar bzw. eine Teilveranstaltung der Seminarreihe aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss.

  • Bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden:

    • Die Mehrkosten der An- oder Rückreise bis 500 € und

    • Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis 100 €.

  • Bei Panne oder Unfall des eigenen Kraftfahrzeugs (vor Seminarantritt oder während der Rückreise):

    • Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Seminar- und Reiseleistungen oder

    • zusätzliche Reisekosten bis 500 € plus die Kosten für ein Mietfahrzeug bis 1.000 €

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Seminarpreis.


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Seminar-Stornokosten- und Abbruch-Versicherung nicht abdeckt. Sollte Ihr Seminar zum Beispiel vom Veranstalter abgesagt werden, ersetzen wir die Kosten des Seminars nicht. Diese muss der Veranstalter erstatten. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

2. Selbstbeteiligung

Alle Tarife ohne Selbstbeteiligung.

3. Versicherungsbedingungen

Sämtliche Leistungen und mögliche Ausschlüsse zur Seminar-Versicherung finden Sie detailliert

in den Versicherungsbedingungen:

4. Ergänzungs-Schutz Covid-19

Covid

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?

Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben.

Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten (bei Abschluss der Seminarabbruchsversicherung ist dies erfüllt). Eine reine Auslandskrankenversicherung genügt nicht. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.

 

Was ist versichert?

Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Seminarabbruchs-Versicherung abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.

Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:

Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme

Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte

Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten

    Quarantänemaßnahme

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.

Selbstbeteiligung: keine

Geografischer Geltungsbereich: Weltweit

Abschlussfrist: Am Buchungstag, spätestens 30 Tage vor planmäßigem Antritt des Seminars bzw. der ersten versicherten Reiseleistung. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Antritt nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage. Um schon von Anfang an bei Stornierung abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss am Buchungstag.

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