
Kunden werben Kunden
Sie sind mit Ihrer Versicherung bei der RheinLand Versicherung zufrieden?
Ihre Bekannten vertrauen auf Ihren Rat?
Dann empfehlen Sie uns weiter.
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Wir gestalten und verbessern unsere Produkte und Leistungen regelmäßig – stets mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Deshalb freut es uns, wenn Sie mit unserer Beratung, unserem Service und unseren Versicherungen zufrieden sind.
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Wir bedanken uns für jeden neuen Kunden, den Sie uns vermittelt haben, mit einem digitalen 30-Euro-Gutschein bei Ihnen.
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So einfach geht's:

1. Füllen Sie bitte mit Ihrem Interessenten den „Kunden-werben-Kunden“-Coupon aus. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und unterschreiben Sie die Einverständniserklärungen. Sie sind für die Teilnahme erforderlich. Senden Sie den Coupon an uns zurück.
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2. Sind alle Teilnahmebedingungen erfüllt, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem Bestell-Code. Der Code entspricht einem Guthaben von 30 Euro. Das können Sie auf unserem „Kunden-werben-Kunden“-Portal gegen digitale Gutscheine einlösen. Über 75 Marken stehen zur Auswahl.
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3. Besuchen Sie nun unser „Kunden-werben-Kunden“-Portal. Dort melden Sie sich mit Ihrem Bestell-Code an.
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4. Wählen Sie einen einzelnen Gutschein in Höhe von 30 Euro. Oder Sie stellen sich für diesen Betrag eine Auswahl verschiedener Gutscheine zusammen.
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5. Sie erhalten Ihren Gutschein innerhalb kurzer Zeit per E-Mail.
Teilnahmebedingungen
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Für die Teilnahme gilt:
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Teilnahmeberechtigt ist jeder RheinLand Versicherungsnehmer. Ausgenommen sind RheinLand Mitarbeiter und RheinLand Vermittler sowie deren Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebenspartner.
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Für die Teilnahme und Abwicklung der „KwK“-Aktion ist der Besitz einer E-Mail-Anschrift und deren Bekanntgabe Voraussetzung.
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Für jede Vermittlung eines neuen RheinLand Versicherungsnehmers wird eine Werbeprämie im Wert von 30 Euro gewährt. Zur Auswahl stehen Gutscheine verschiedener Anbieter auf unserem "Kunden werben Kunden"-Portal. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
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Als neuer RheinLand Versicherungsnehmer gilt, wer in den letzten drei Jahren nicht bei den RheinLand Versicherungen bzw. bei der Credit Life AG versichert war.
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Der Werber erhält seinen Gutschein, sobald der Interessent einen Vertrag bei uns abgeschlossen und den Erstbeitrag gezahlt hat. Werden mehrere Versicherungen für die gleiche empfohlene Person abgeschlossen, so kann nur ein Vertrag prämiert werden.
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Wird ein Interessent von mehreren Teilnehmern genannt, so entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Empfehlungen über den Gutscheinempfänger.
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Der Versicherungsbeginn des neuen Vertrages liegt im Aktionszeitraum oder im darauf folgenden Jahr. Beginnt die Versicherung erst nach Ablauf des Aktionszeitraums, kann die Gewährung der gewünschten Prämie nicht garantiert werden.
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Alle persönlichen Daten werden von der RheinLand Versicherungs AG gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO, verarbeitet.
Gutscheine werden nicht ausgegeben für:
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Kunden, die sich selbst oder gegenseitig werben
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Empfehlungen, die nicht von RheinLand Kunden eingereicht werden
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kurzfristige Verträge (rotes Kennzeichen, Mopedkennzeichen etc.)
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Verträge von Kooperationspartnern (z.B. Allianz, ARAG, Zurich)
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Empfehlungen von RheinLand Kunden, die mit einem Vertrag im Mahnverfahren sind