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speziell auf die Branche angepasst

inklusive Berufshaftpflicht für Inhaber und Mitarbeiter

mitversicherte Tätigkeitsschäden 

Betriebsstätte inklusive Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert

Mietsachschäden abgesichert

Folgeschäden aus Verlust fremder Schlüssel abgesichert

Ein absolutes Muss für jedes Unternehmen

Betriebshaftpflichtversicherung 
 

Sie können noch so gut aufpassen. Wo gearbeitet wird, geschehen Fehler – das ist fast ein Naturgesetz. Als Verursacher haften Sie für die entstehenden Schäden, und zwar in unbegrenzter Höhe. Die RheinLand Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflicht- und einer Berufshaftpflichtversicherung?

Nicht selten herrscht Unklarheit darüber, worin der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflicht- und einer Betriebshaftpflichtversicherung liegt. Häufig sind die Grenzen nicht ganz klar, da viele Versicherungstarife beides beinhalten und je nach Bedarf und Kundenwunsch greifen. Dennoch lassen sich beide Haftpflichtversicherungen grob voneinander abgrenzen.

Gesetzlich sind Unternehmer wie Privatpersonen verpflichtet, für durch sie verursachte Schäden gegenüber Dritten aufzukommen. Sie haften einerseits für Schäden, die anderen im Rahmen der Betriebstätigkeit durch eigenes Verschulden oder das Verschulden eines Ihrer Mitarbeiter zugefügt werden.

Während also eine Betriebshaftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche Dritter an ein Unternehmen (einen Betrieb) abdeckt, gilt die Berufshaftpflichtversicherung bei Schadensersatzansprüchen gegen Freiberufler und Selbstständige. Der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung liegt demnach hauptsächlich im Geltungsbereich und bezieht sich auf die berufsspezifischen Haftungsverpflichtungen.

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