
Abmahnungen für Google Fonts
UPDATE!
Das Landgericht München I hat am 30. März 2023 in einem Urteil (Az. 4 O13063/22) einer negativen Feststellungsklage gegen diese Abmahnungen stattgegeben und somit sowohl die Forderungen für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten als auch den Forderungen nach Schmerzensgeld abgeschmettert.
Wichtig: Wir empfehlen weiterhin, Google Fonts nur lokal einzubinden, da die Problematik grundsätzlich weiter besteht. Es wurde lediglich entschieden, dass ein automatisches "Crawlen" mit der Absicht Verstöße festzustellen rechtsmissbräuchlich ist.
Mehr Infos und einen Link zum Urteil findet ihr bei Golem.de (externer Link)
Sind auch Sie betroffen?
Über die letzten Wochen erreichten uns mehrere Anfragen von Kundinnen und Kunden, welche ein vermeintliches Abmahnschreiben von einem Rechtsanwalt Lenard aus Berlin im Auftrag der "Interessensgemeinschaft Datenschutz" bzw. deren Mitglied Hr. Ismail erreicht hat.
Es geht hierbei um die Einbindung von Google Fonts über die Webserver von Google, wodurch die IP-Adresse des Besuchers an Google weitergeleitet wird.
Dies stellt nach einem Urteil des Landgerichts München aus dem Januar 2022 einen Verstoß gegen die DSGVO dar. (https://openjur.de/u/2384915.html, externer Link zum Urteil)
Unsere Handlungsempfehlungen:
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Prüfen Sie ob Ihre Website Google Fonts von den Google Webservern einbindet.
Wenn Sie keinerlei Google Fonts nutzen oder diese bereits lokal einbinden, ist Ihre Website nicht betroffen.
Zum Prüfen gibt es verschiedene Online-Tools, beispielsweise HIER (externer Link)
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Falls die Prüfung ergibt, dass Google Fonts extern eingebunden sind, müssen Sie aktiv werden:
a) bei selbst gehosteten Websites: Binden Sie die Google Fonts selbst auf Ihrem Server ein.
b) bei Fremdgehosteten Websites: Prüfen Sie ob Ihr Anbieter Möglichkeiten bietet die Google Fonts lokal einzubinden.
Mehr Infos hierzu finden Sie unten.
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Wir empfehlen nicht zu zahlen.
Das Schreiben selbst macht (in der uns vorliegenden Form) keine Schadensersatzansprüche geltend und ist sehr vage formuliert.
Des weiteren stellt das Verhalten (anscheinende Abmahnwelle von mehreren Hundert Betreibern quer durch die ganze Bundesrepublik) unserer Sicht nach einen Rechtsmissbrauch dar.
Dies deckt sich auch mit der Rechtsauffassung der IHK Koblenz (Link), diverser Verbraucherschutzportale und Rechtsanwaltskanzleien.
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Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, welche Internetrechtsschutz-Fälle mit einschließt, und vereinbaren Sie einen Termin zu einer Erstberatung. Wir unterbreiten Ihnen zu einer Rechtsschutzberatung auch gerne ein Angebot. Unser Kooperationspartner Rechtsanwalt Dr. Niewerth in Bayreuth hilft Ihnen hier gerne weiter.
Sie erreichen Ihn über seine Website: https://ra-niewerth.eu/